Fruchthandel Quelle: Schwemin, A. |
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Generische Werbung Quelle: Schwemin, A.: Stichwort “Generische Werbung”, in: Vahlens Großes Marketinglexikon, hrsg. v. Diller, H., 2. Aufl., München 2001, S. 528. |
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Produktkettenmanagement Quelle: Schwemin, A.: Stichwort “Produktkettenmanagement”, in: Vahlens Großes Marketinglexikon, hrsg. v. Diller, H., 2. Aufl., München 2001, S. 1404. |
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Erzeugerorganisationen besondere Form des mehrstufigen, indirekten Absatzes im Agrarmarketing. Sie stellen horizontale Kooperationen von Erzeugern im agrarwirtschaftlichen Sektor dar. Bei ihnen handelt es sich um juristische Personen mit frei wählbarer Rechtsform. Die Anerkennung einer Erzeugerorganisation ist nach europäischem Recht an die Erfüllung spezifischer Kriterien gebunden und ermöglicht den Anspruch auf öffentliche Fördermittel. Erzeugerorganisationen sollen die Erzeugung und den Absatz der Mitglieder den Erfordernissen des Marktes anpassen. Durch die Bündelung einzelner Unternehmensfunktionen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen gesteigert werden. Insofern stellen Erzeugerorganisationen ein Marktordnungs-Instrument dar. Erzeugerorganisationen können für Obst und Gemüse, Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der Aquakultur sowie für Hopfen gebildet werden. Für Erzeugerorganisationen von Obst und Gemüse sind die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 2200/96, für Erzeugerorganisationen von Fischereierzeugnissen und Erzeugnisse der Aquakultur sind die Bestimmungen der VO (EWG) Nr. 3759/92 und für Erzeugerorganisationen von Hopfen sind die Bestimmungen der VO (EWG) Nr. 1696/71 maßgeblich. Erzeugerorganisationen gilt es von sogenannten Erzeugergemeinschaften abzugrenzen. Letztere erhalten die staatliche Anerkennung, wenn sich ihre Tätigkeit nur auf ein Agrarerzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse beschränkt, die in einer Liste im Anhang des Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz [MStrG]) aufgeführt sind. Die Vorschriften des Marktstrukturgesetzes nehmen Obst-, Gemüse- und Fischereierzeugnisse, Erzeugnisse der Aquakultur sowie Hopfen ausdrücklich aus. Gemäß § 11 Absatz 4 des Marktstrukturgesetzes (BGBl. I 1990, S. 2138) unterliegen anerkannte Erzeugerorganisationen ebenso wie Erzeugergemeinschaften nicht § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Marktordnungen für Obst und Gemüse, Hopfen sowie Fischereierzeugnisse verlangen im Gegensatz zum Marktstrukturgesetz zwingend eine eigene Geschäftstätigkeit der Erzeugerorganisationen. Im Gegensatz zu Erzeugergemeinschaften haben Erzeugerorganisationen das Recht, Marktrücknahmen durchzuführen. Die Aufgaben von Erzeugerorganisationen bestehen in der Förderung der Vermarktung der Erzeugung der Mitglieder, in der Regulierung der Erzeugerpreise sowie in der Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbau- und Produktionstechniken. Erzeugerorganisationen realisieren die gemeinsame Nutzung von Aufbereitungs- und Logistikressourcen und unterstützen die Einführung von Marketingkonzepten. Erzeugerorganisationen übernehmen darüber hinaus für ihre Mitglieder Handelsfunktionen, insbesondere auf der Erfassungsstufe. Dazu zählt das Sammeln und Zusammenstellen großhandelsfähiger Partien, die Kundenakquisition und die Abwicklung der Verkäufe. Ferner bieten sie ihren Mitgliedern Dienstleistungen wie Lagerung, Aufbereitung, Sortierung, Verpackung, Transport, anbautechnische und betriebswirtschaftliche, insbesondere marketingorientierte Beratungen an. Die Bereitschaft der Erzeuger zu kooperieren erklärt sich vor allem durch die Chancen zur Verbesserung der Kreditwertschöpfung, zur Verminderung des Marktrisikos sowie zur technischen und qualitativen Produktionsbeeinflussung. Quelle: Helemann, A.: Stichwort “Erzeugerorganisationen”, in: Vahlens Großes Marketinglexikon, hrsg. v. Diller, H., 2. Aufl., München 2001, S. 431. Literatur: Bundesregierung (Hrsg.), Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes (Marktstrukturgesetz [MStrG]), In: Bundesgesetzblatt 1990, Teil I, S. 2135-2140. Europäische Gemeinschaften (Hrsg.), Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 des Rates vom 26. Juli 1971 über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen, In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 175 vom 04.08.1971. Europäische Gemeinschaften (Hrsg.), Verordnung (EWG) Nr. 3759/92 des Rates vom 17. Dezember 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Erzeugnisse der Aquakultur, In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 388 vom 31.12.1992. Europäische Gemeinschaften (Hrsg.), Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse, In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 297 vom 21.11.1996. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Hrsg.), Die europäische Agrarreform, Bonn 1996.
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